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Medizinische Fußpflege:GESUND UND FEST IM LEBEN STEHEN!

Fußpflege ist nicht gleich Fußpflege. Kein Wunder, denn auch Fuß ist nicht gleich Fuß! Gesunde Füße kommen mit reiner Pflege aus. Ein kranker Fuß hingegen gehört ausschließlich in fachkundige, medizinisch geschulte Hand! Kosmetische Fußpflege und podologische Fußpflege: Worin die Unterschiede bestehen und welche Art der Fußpflege für Sie die richtige ist – der folgende Überblick klärt auf.

Kosmetische Fußpflege und podologische Fußpflege: Die Unterschiede im Detail

Gesunde Füße, bei denen hauptsächlich Schönheit und Kosmetik im Fokus stehen, werden im Rahmen der klassischen kosmetischen Fußpflege versorgt. Zum Einsatz kommen dabei ausschließlich Maßnahmen mit pflegerischem oder dekorativem Zweck. Einen medizinischen Ansatz verfolgt diese Behandlung nicht. Eine entsprechende Ausbildung ist nicht erforderlich.

Bei der Podologie hingegen handelt es sich um medizinische Fußpflege, die der Bekämpfung sichtbarer krankhafter Erscheinungen im Bereich der Füße dient. Dazu gehören auch die Vorbeugung von Fußschäden durch geeignete podologische Maßnahmen und das rechtzeitige Erkennen von Fußerkrankungen.

Kurz: Die Podologie umfasst vorbeugende, therapeutische und rehabilitative Behandlungen am gesunden, geschädigten oder von Schädigung bedrohten Fuß.

Dies gilt insbesondere für Diabetiker. Diabetiker werden auf ärztliche Verordnung hin ausschließlich durch Maßnahmen der podologischen Fußpflege versorgt. Nur ein medizinischer Podologe besitzt dazu die gesetzliche Erlaubnis. Ein kosmetischer Fußpfleger besitzt diese nicht.

Maßnahmen der podologischen Fußpflege

Der Podologe setzt unter strengster Beachtung hygienischer Erfordernisse selbstständig Behandlungsmaßnahmen an den Füßen des Patienten um. Er erkennt dabei pathologische Veränderungen, Symptome und Erkrankungen am Fuß, die ärztlicher Behandlung bedürfen. Gleichzeitig führt er medizinisch indizierte und ärztlich verordnete Behandlungen im Fußbereich des Patienten durch.

Zu den Maßnahmen der Podologie zählen beispielsweise:

  • Hornhautabtragung, Hühneraugenbehandlung etc.,
  • die Behandlung von Warzen, Schwielen, Pilzerkrankungen,
  • die Applikation von Nagelkorrekturspangen bei Rollnägeln oder eingewachsenen Nägeln.

Podologie in Deutschland: Rechtliches zur medizinischen Fußpflege

Laut Podologengesetz (PodG) zählt der Beruf des Podologen seit dem 01. Januar 2002 zu den medizinischen Heilberufen. Der Begriff der Podologie ist somit gesetzlich geschützt.

Nur derjenige darf sich als Podologe bezeichnen und medizinische Pflegebehandlungen anbieten, der die vorgeschriebene Ausbildung geleistet und die staatliche Prüfung auf dem Gebiet der Podologie bestanden hat. Die Ausbildung zum Podologen dauert zwei Jahre.

Kosten der medizinischen Fußpflege

Seit dem 01. August 2002 ist es in Deutschland möglich, Maßnahmen der Podologie über die Krankenkasse abzurechnen. Ärztlich verordnete Leistungen für Diabetiker werden übernommen. In jedem Falle gilt: Fragen Sie vorher bei Ihrer Krankenkasse nach! Meine Praxis verfügt über eine Kassenzulassung für alle Kassen.

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